Vorarlberg und die ÖGK: Eine bekannte Sonderstellung
- DDR. Martin Hönlinger
- 15. Dez. 2024
- 2 Min. Lesezeit

Vorarlberg hat sich historisch immer wieder durch besondere Absprachen ausgezeichnet, insbesondere in der Zusammenarbeit mit der ÖGK. Dass es auch diesmal zu einer Sonderregelung gekommen ist, überrascht daher nicht. Die aktuellen Entwicklungen um Amalgamersatzfüllungen zeigen jedoch, wie sensibel dieses Thema auf nationaler Ebene ist.
In einer aktuellen Presseaussendung der Österreichischen Zahnärztekammer wird die Situation präzise erläutert: "…die Einigung zwischen der Vorarlberger Zahnärztekammer und der ÖGK - Landesstelle Vorarlberg lediglich die Weiterführung der bisherigen Verträge (Vorarlberger Abrechnungsübereinkommen) umfasst. Es wurde weder ein neuer Vertrag, noch eine Sondervereinbarung oder ein spezifisches Material für den Seitzahnbereich ausverhandelt. Die positiven Gespräche in Vorarlberg sollen offensichtlich zum Anlass genommen werden, um von der ÖGK Druck auf die Österreichische Zahnärztekammer auszuüben. …"
Die Zahnärztekammer warnt ausdrücklich davor, dass Vertragszahnärzt:innen in anderen Bundesländern Abrechnungsvereinbarungen akzeptieren, die ohne Zustimmung der gesetzlichen Interessenvertretung erfolgen. Solche Vereinbarungen könnten erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen.Zudem herrscht Verunsicherung durch kursierende Falschmeldungen, die eine Einigung über Amalgamersatzfüllungen in Vorarlberg suggerieren. Hierzu stellt die Zahnärztekammer klar: Die Versorgung der Patient:innen mit Füllmaterialien im Seitenzahnbereich bleibt gesichert, da Steinzement weiterhin als Kassenleistung verfügbar ist. Ein vertragsloser Zustand liegt nicht vor, selbst nach dem EU-weiten Verbot von Dentalamalgam ab Januar 2025.
Warum ist das wichtig?
Die österreichische Sozialpartnerschaft ist ein zentrales Element des Gesundheitssystems. Die aktuellen Vorgehensweisen der ÖGK, individuelle Absprachen mit Vertragszahnärzt:innen zu suchen, gefährden diesen Grundpfeiler. Die Zahnärztekammer betont, dass eine Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen Stimme essenziell bleibt, um Patient:innen wie auch Ärzt:innen rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit zu bieten.
Fazit:
Vorarlberg bleibt seinem Ruf treu, pragmatische Lösungen zu finden, ohne dabei bestehende Standards aufzugeben. Die Entwicklungen zeigen jedoch, wie wichtig einheitliches Handeln und transparente Kommunikation für die Stabilität des Gesundheitssystems sind.Rückfragen können gerne an die Österreichische Zahnärztekammer unter 05 05 11- 0 gerichtet werden.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Otis Rezegh Link zur