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Patientenschlichtung – Ihre Ansprechstelle bei Problemen mit Patienten!

  • DDR. Martin Hönlinger
  • 2. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit
Patientenschlichtung Symbolbild

Selbstredend möchte man als Zahnarzt/Zahnärztin zufriedene Patienten und ein bestmöglichstes gegenseitiges Vertrauensverhältnis.

Wenn es aber doch mal zu Schwierigkeiten kommt, bietet die Patientenschlichtungsstelle die Möglichkeit, Differenzen zwischen Zahnärzten und Patienten außergerichtlich in beidseitigem Einvernehmen zu regeln. 

Sie kann allerdings nur angerufen werden, solange noch kein zivilgerichtliches Verfahren anhängig ist. 

Ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren spart Ihnen im Regelfall Zeit, Energie und Geld!


Sollten Sie also einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen, Patienten Geld retour oder Schadenersatz fordern, die Patienten die Behandlung abbrechen wollen oder Sie sonstige Unklarheiten oder rechtliche Fragestellungen das Zahnarzt/Zahnärztin-Patienten Verhältnis betreffend haben, melden Sie sich gerne in der Patientenschlichtung– immer dienstags bis donnerstags (10.00-16.00 Uhr) unter 050511/5022 oder per Mail an patientenschlichtung@sbg.zahnaerztekammer.at. 


Ansprechpartnerin: Dr. Karin Frauscher-Wolfsöldner


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