Schreder verweigert Auskunft über ihr Kammereinkommen
- DDR. Martin Hönlinger
- 9. Okt. 2023
- 3 Min. Lesezeit

Frau Präsidentin Schreder wurde von Dr. Marius Romanin befragt:
Anfrage an Ozren Markovic 27.9.2023
Sehr geehrter Herr Dr. Ozren Markovic, lieber Ozo
in meiner Funktion als Präsident bei Novum 21 erhalte ich derzeit vermehrt Anfragen zum Thema Finanzen, Gehalt und Auftragsvergaben in der zahnärztlichen Standespolitik.
Zurückzuführen vermutlich aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Kollektivvertrag für zahnärztliche Assistenten, an denen Dr. Hannes Gruber und Dr. Bettina Schreder maßgeblich beteiligt waren.
Deshalb wende ich mich in deiner Funktion als Referent für Finanzen der Landeszahnärztekammer Wien mit einer dringlichen Anfrage an dich, nicht zuletzt im Interesse der gesamten Zahnärzteschaft.
Ich ersuche dahingehend höflich um Beantwortung folgender Fragen:
Ist es zutreffend, dass Sitzungsgelder und Spesen zusätzlich zum Gehalt abgerechnet werden?
Gibt es weitere Aufwandsentschädigungen, wie beispielsweise Fahrtkosten oder Versäumniszuschläge?
Werden Sitzungsgelder gemäß dem tatsächlichen Aufwand und im angemessenen Verhältnis korrekt abgerechnet?
Wie hoch ist das monatliche Gesamteinkommen der derzeitigen Präsidentin der Landeszahnärztekammer Wien, einschließlich sonstiger Aufwandsentschädigungen und Vergütungen im Durchschnitt?
Hast du Kenntnis von Auftragsvergaben im Bereich Medien und Kommunikation an Firmen aus dem familiären Umfeld der LZÄK Präsidentin von Wien.
Ich danke dir im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen und wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei deiner Arbeit.
Mit kollegialen Grüßen,
Dr. Marius Romanin
Antwort von Präsidentin Bettina Schreder: 10.10. 2023
Sehr geehrter Herr Dr. Romanin, lieber Marius,
da Deine Fragen unmittelbar meine Person betreffen, darf ich auf Deine Anfrage persönlich antworten.
In welchem Bezug Deine Fragen zur Gebarung mit den von dir angeführten Kollektivvertragsverhandlungen stehen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber auch zu dieser Thematik stehe ich Dir bei Interesse gerne in einem Gespräch zur Verfügung.
Anbei findest Du meine Antworten zu Deinen Fragen.
Zu 1. Dazu ist anzumerken, dass es sich nicht um ein Gehalt, sondern um eine Aufwandsentschädigung handelt (ZÄKG § 15, Absatz 2). Die Aufwandsentschädigungen sind durch die Österreichische Zahnärztekammer bzw. durch die Landeszahnärztekammern festgesetzt. Die Aufwandsentschädigungen für die Funktionen in der Landeszahnärztekammer für Wien wurden in unserem jüngst veröffentlichten Tätigkeitsbericht offen gelegt (Seite 40). Diesen hast du am Postweg erhalten und findest du unter diesem Link:Berichte - Österreichische Zahnärztekammer (zahnaerztekammer.at)
Zu 2. Sitzungsgelder, Bearbeitungsgebühren, Fahrtkostenersätze sind über die Diäten- und Reisegebührenordnung der Österreichischen Zahnärztekammer geregelt und können entsprechend dieser bezogen werden. Für Anreisen innerhalb Wiens werden von den Funktionär:innen keine Reisegebühren verrechnet. Der Begriff „Versäumniszuschlag“ existiert in diesem Zusammenhang nicht.
Zu 3. Sitzungsgelder werden entsprechend der Dauer der Arbeitssitzung korrekt abgerechnet. Die Sitzungsgebühr pro Stunde beträgt in Wien € 70,--.
Zu 4. Da es sich hierbei ausschließlich um personenbezogene Daten handeln würde, werde ich diese Frage nicht beantworten. Meine sämtlichen Einkünfte unterliegen den Regelungen der Kammer.
Zu 5. Der Bereich Medien und Kommunikation wird in der Landeszahnärztekammer für Wien von der Medien- und Kommunikationsverantwortlichen, Frau Dr. Warscher, MSc, geleitet und bei ausgewählten Projekten (für Grafik, Eventveranstaltung) durch die Medienagentur ADT unterstützt.
Ich hoffe, Deine Fragen entsprechend beantwortet zu haben.
Mit kollegialen Grüßen
Bettina Schreder
Antwort von Dr. Marius Romanin an Bettina Schreder 10.10.2023
Sehr geehrte Frau Dr. Schreder, liebe Bettina,
ich möchte mich hiermit für die Beantwortung meiner Fragen bedanken.
Gemäß deinen Angaben habe ich festgehalten, dass du monatlich ein Bruttoeinkommen von 5610 Euro aus deiner Tätigkeit bei der Landeszahnärztekammer Wien beziehst.
Betreffend der Höhe diverser anderer Aufwendungen wie Einnahmen aus Tätigkeiten in der ÖZÄK, ZAFI, Spesen und Sitzungsgelder möchtest du dich nicht äußern gibst aber an, dass Diese konform und ordnungsgemäß abgerechnet werden!
In Bezug auf etwaig vergebene Aufträge an Unternehmen aus deinem familiären Umfeld verweist du auf Frau Dr. Warscher, die für Medien und Kommunikation zuständig ist.
Dem allgemeinen Interesse unserer Kollegen/innen geschuldet werde ich sowohl meine Anfrage als auch deine Antworten an die Kollegenschaft weiterleiten, insbesondere an diejenigen, die uns zu diesem Fall konkret befragt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marius Romanin


