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Vorerst kein neuer Kollektivvertrag 2023

  • DDR. Martin Hönlinger
  • 18. Sept. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Nach langen heftigen Diskussionen in der von uns (den Landeszahnärztekammern für Vorarlberg, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland und Salzburg) verlangten außerordentlichen Sitzung des Bundesausschusses letzten Freitag in Wien haben wir zusammen erreicht, dass der Kollektivvertrag für 2023 neu verhandelt werden muss.



Der Beschluss, der vom Bundesausschuss am 23.06.2023 unter unserem Protest und gegen unsere Stimmen gefasst wurde, mit dem ein Verhandlungsvorschlag der Gewerkschaft angenommen wurde, musste aufgehoben werden. Dieser Vorschlag hätte auch Ist-Lohn-Erhöhungen beinhaltet.

Wir fordern weiterhin, dass die Verhandlungen über Kassen-Honorarerhöhungen und jene über eine Erhöhung der KV-Gehälter endlich miteinander verknüpft werden.

Für uns war immer klar, dass Gehaltserhöhungen aufgrund der aktuellen Situation andenkbar sind, diese aber nur umsetzbar sind, wenn wir im Gegenzug höhere Honorare erhalten.


An dieser Stelle möchten wir nochmal klarstellen, dass sämtliche Ankündigungen (auch von der ÖZÄK), es gebe einen neuen KV 2023, falsch waren bzw. sind.


Wir werden Sie umgehend informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

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